Tätigkeitsberichte der Landesbeauftragten

Die Veröffentlichung der Tätigkeitsberichte für das Jahr 2019 schreitet voran. Entsprechend haben in den letzten Wochen und Tagen der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalens (LfDI), Helga Block, Tätigkeitsberichte vorgelegt. Ebenso veröffentlichte Prof. Dr. Dieter Kugelmann den Aktionsplan 2020 des LfDI Rheinland-Pfalz.

Diese möchten wir Ihnen im Folgenden kurz zusammenfassen.

Hessen

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch betont, dass angesichts der Corona-Pandemie die Exekutive in Hessen sichtlich bemüht sei, Rechtsordnung zu wahren und zu gewährleisten. Die Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung sollen so gering wie möglich gehalten werden und im Zweifel werde die Abstimmung mit ihm als HBDI gesucht. Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf die gestiegene Anzahl von Anfragen und Beschwerden sowie der gemeldeten Datenpannen in 2019. Den gesamten Tätigkeitsbericht können Sie hier einsehen.

Papiere als Symbolbild für Berichte und Evaluationen

Quelle: pixabay.com

Nordrhein-Westfalen

Der Bericht aus Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich von den vorangegangenen. Erstmal wählte die Datenschutzbehörde den Berichtszeitraum von einem statt wie bisher von zwei Jahren. Schwerpunkte des Berichts und somit der Arbeit im letzten Jahr waren unter anderem Initiativprüfungen von Amts wegen (Beschäftigtendatenschutz), die Evaluation der DS-GVO, die innere Sicherheit (strategische Fahndung), Internet und Medien, Facebook-Fanpages sowie Social Plugins auf Websites. Ebenfalls in Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl von Anfragen, Beschwerden und gemeldeten Datenpannen gestiegen. Der gesamte Bericht ist hier einzusehen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wurde ein Aktionsplan für Tätigkeiten am Anfang des Jahres 2020 vorgestellt. Demgemäß sollen vermehrt Kontrolltätigkeiten aufgenommen werden. Ob dieser Aktionsplan aufgrund der Corona Pandemie so umsetzbar ist, bleibt abzuwarten. Der gesamte Aktionsplan kann hier eingesehen werden.

Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie zu diesem oder zu anderen Themen weitergehende Fragen im Bereich des Datenschutzes haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wir betreuen Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Hierzu entwickeln wir auf Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Ihre gemeinnützige Organisation abgestimmte Datenschutzkonzepte und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung. Gerne beraten wir auch Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes.

Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf.

zurück zum Blog