Gesetzesänderung für das Impressum
31.10.2024
Gesetzesänderung für das Impressum im DDG
Wir möchten Sie über die folgenden Änderungen zum Impressum durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) informieren.
Hintergrundinformation
Das Telekommunikations-, Telemedien- und Datenschutzgesetz (TTDSG) ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Es führt dabei die datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zusammen. Die Gesetze mit den nicht datenschutzrechtlichen relevanten Regelungen bestanden vorerst teilweise noch fort.
Zudem wurden mit dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) umgesetzt. Das Gesetz ist ursprünglich am 01.12.2021 unter dem Namen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft getreten und wurde mit in Krafttreten des DDG umbenannt.
Am 14.05.2024 ist das DDG in Kraft getreten und das TMG hat seine Wirkung verloren. Es findet sich nun im Digital Services Act (DSA) und DDG.
Aktuelle FAQs zum TDDG finden Sie hier beim Katholischen Datenschutzzentrum zusammengefasst.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bringt also neue Anforderungen und Standards für Unternehmen und Vereine, die digitale Dienste anbieten. Die Änderungen betreffen unter anderem das Impressum um den Schutz und die Transparenz für Nutzer:innen im Internet zu stärken.
Welche Auswirkungen hat das auf Ihr Impressum?
Das DDG fordert eine klare Kennzeichnung der Verantwortlichen auf Webseiten. Damit wird sichergestellt, dass jeder:jede Nutzer:in auf den ersten Blick erkennen kann, wer hinter einem Dienst steht und wie dieser:diese erreicht werden kann. Die Impressumspflicht wurde so angepasst, dass die im Impressum genannten Informationen stets aktuell und korrekt sein müssen. Unternehmen und Vereine sind verpflichtet, das Impressum regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren, um ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Abmahnungen zu vermeiden.
Und jetzt sind Sie dran: Was können Sie tun?
Sie möchten eine Analyse Ihres Impressums oder ihrer Datenschutzerklärung? Gerne! Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und wir überprüfen alles rund um ihren Web- oder Social Media-Auftritt.
Für alle unsere WebCare Kund:innen: Wir haben die Anpassung des DDGs bereits in Ihren Impressen umgesetzt, empfehlen aber darüber hinaus dennoch eine Überprüfung Ihrer Impressen durchzuführen ob z. B. Verantwortliche für den Inhalt, Soziale Netzwerke oder Telefonnummern und E-Mail-Adressen noch korrekt sind.
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Unsere DSGVO/KDG Expert:innen stellen sicher, dass neben dem Impressum auch alle datenschutzrechtlichen Anforderungen einem Prüfungsprozess unterzogen werden. So gewährleisten wir die Einhaltung des Datenschutzes. Mit einem standardisierten Fragebogen prüfen wir Ihren Webauftritt, insbesondere Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Impressum. Dabei schauen wir uns auch Verweise auf Social-Media-Profile, Double-Opt-In bei Newslettern oder Online-Meeting-Tools an. Sie erhalten im Anschluss eine aktualisierte Datenschutzerklärung sowie ein aktualisiertes Impressum wie einen Abschlussreport. Auch ein durch das Consent Management System WebCare rechtssicher ausgestalteter Webauftritt sollte mindestens einmal jährlich durch den Verantwortlichen auf Aktualität und Richtigkeit geprüft werden. Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung. Unser Compliance CheckUp ist auch jährlich buchbar. Damit erstrahlt Ihre WebCare in neuem Glanz und das Risiko einer Abmahnung sinkt deutlich.
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Wir unterstützen Sie!
Wir betreuen Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Hierzu entwickeln wir auf Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Ihre gemeinnützige Organisation abgestimmte Datenschutzkonzepte und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung. Gern beraten wir auch Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes. Nehmen Sie gern jederzeit Kontakt zu uns auf.
*gültig von 31.10.2024 bis 31.12.2024