Verwarnung von Wirtschaftsauskunfteien
17.07.2020
Verwarnung von Wirtschaftsauskunfteien
Kredite beantragen beinhaltet oftmals einige Hürden. So erkundigen sich die Kreditgeber bei Wirtschaftsauskunfteien, ob das Unternehmen oder die Privatperson den beantragten Kredit auch wieder zurückzahlen kann. Anders formuliert ermitteln sie die Höhe der Wahrscheinlichkeit dafür. Hierzu werden eine Vielzahl von Daten ausgewertet. Wieso wurde nun eine Verwarnung gegen eine Wirtschaftsauskunftei ausgesprochen? Das soll anhand der Pressemitteilung des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg erläutert werden.
Dem LfDI Baden-Württemberg gingen zahlreiche Beschwerden gegen die Datenerhebung- und -auswertung von Wirtschaftsauskunfteien und den daraus folgenden Verfahren und Beurteilungen zu. Es kam im Rahmen der Prüfung der Beschwerden zur Feststellung, dass Bonitätsbeurteilungen nicht immer anhand konkret vorliegender Daten des jeweiligen Unternehmens vorgenommen wurden.
Gerade nicht vorliegende Informationen führten dazu, dass der empfohlene Kreditrahmen niedrig eingestuft wurde, so der Landesbeauftragte in seiner Pressemitteilung. Dies führte dazu, dass die Auskunfteien aufgrund der fehlenden Kenntnis über die Zahlen nur eingeschränkt positive Bewertungen weitergaben. Eine positive Bewertung wurde in den vorliegenden Fällen aufgrund der fehlenden Daten als zu riskant eingestuft, so eine Auskunftei im konkreten Fall. Dies führt zu einem verzerrten Bild über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens oder der Privatperson.
Bewertung nur anhand konkret vorliegender Daten
Der Landesbeauftragte stellte fest, dass eine Bewertung nur rechtmäßig sei, wenn diese auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruhe. Eine Bewertung aufgrund von Daten sei nicht zulässig, wenn diese dem Unternehmen nicht direkt zuordenbar sind. Ebenso ist dies zu sehen, wenn gar nur ähnliche Datensätze anderer Unternehmen genutzt werden. Die Datensätze müssen wahre und überprüfbare Daten beinhalten. Ansonsten würde diese Praxis die Kreditwürdigkeit von unbescholtene Unternehmen und Privatpersonen unrechtmäßig einschränken. Darüber hinaus „ist [es] nicht hinnehmbar, dass Unternehmen oder Privatpersonen gezwungen sind, ihre Daten gegenüber Wirtschaftsauskunfteien preiszugeben, wenn ihnen sonst eine schlechte Bewertung droht“, mahnt LfDI Dr. Stefan Brink. Daher führte dieses Vorgehen zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung. Diese wurde im Zuge der Durchsetzung der Aufsichtsbefugnisse ausgesprochen.
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