Datenschutzbedenken bei Apps

Das Smartphone ist zum täglichen Begleiter vieler Menschen geworden. Es vereint mittlerweile alle nur denkbaren Lebensbereiche; egal ob Kontaktpflege, Terminplanung, Freizeitgestaltung, als mobiler TV, Schrittzähler, Navigator oder Fitnesscoach. Ohne das Smartphone mit seinen vielen Apps wäre der Alltag vieler Menschen undenkbar. Doch hinter den kleinen quadratischen Applikationen verstecken sich oft Unmengen von erhobenen personenbezogenen Daten und leider auch Unternehmen, die diese Daten nicht nur zum „eigentlichen Zweck der App“ nutzen. Möglich macht dies die Freigabe bestimmter App-Berechtigungen (z. B. Zugriff auf Kontakte, Kalender), die der User der verwendeten App erteilt oder teilweise erteilen muss. In den Datenschutzerklärungen der Apps wird dem User dann erläutert, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zur „Datenanalyse“, für die „Weiterentwicklung der eigenen Algorithmen“ oder zu Werbezwecken erhoben und genutzt werden. Die Verantwortlichen schildern hier in nur in den seltensten Fällen, was sich dahinter konkret verbirgt.

Die App „TikTok“

Thumbnails von social media apps

Quelle: pixabay.com

Die eben benannten Phrasen finden sich auch in der Datenschutzerklärung der Smartphone App „TikTok“ wieder. Diese ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Laut eigenen Angaben bietet sie den Usern die Möglichkeit kurze (ca. 10sek), kreative, authentische, inspirierende und lustige Videos für die Öffentlichkeit oder für private Kontakte sichtbar im Social-Media-Netzwerk hochzuladen. Um diese App nutzen zu können, muss der User dem Hersteller gewisse Freigaben erteilen, andere werden optional freigestellt. Überprüft man alle möglichen Berechtigungsfreigaben, so wird das ambivalente Bild der App sichtbar. Dieses Bild beschreibt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Herr Dr. Lutz Hasse in seiner Pressemitteilung vom 17.12.2019:

„Ganz nebenbei erfasst die App nicht nur die Kontaktdaten des Nutzers, sondern auch, welche Apps sonst noch laufen, was dem Nutzer gefällt, was er gekauft hat und welche anderen Kontakte er auf dem Smartphone hat. Alles personenbezogene Daten, die geeignet sind, Profile zu erstellen. Verknüpft man die App zudem mit anderen Sozialen Medien wie Facebook, erhält TikTok auch Zugriff auf die öffentlichen Profilinformationen und die Freundesliste. Aber es geht ja noch mehr: mit dem Einsatz von Tracking-Tools wie Google Analytics und Facebook-Pixel werden unter dem Deckmantel der Verbesserung und Optimierung des Dienstes weitere Daten erhoben und geteilt. Und geht noch mehr? Aber ja: TikTok erklärt in der Datenschutzerklärung, dass auch von kommerziellen Anbietern und aus öffentlichen Registern Profildaten erworben werden. Man gibt sich also alle Mühe, die Teilnehmer des Dienstes möglichst umfänglich zu erfassen.“

Gegebenenfalls werden die Daten auch an Geschäftspartner oder an Unternehmen der eigenen Unternehmensgruppe weitergegeben. Grundsätzlich werden die Daten in der „Alibaba Cloud“ in den USA gespeichert, welche ein Produkt der chinesischen Alibaba Corporation ist.

Folgen der Bedenken

Dementsprechend haben unter anderem die Herkunft der App und die Bedenken bezüglich des Datenschutzes die U.S. Army dazu bewogen, die Nutzung der App auf den dienstlichen Geräten der Soldatinnen und Soldaten zu verbieten, wie in diesem Artikel beim Heise-Verlag nachzulesen ist. Dies geschah unter anderem aufgrund der Untersuchungen, die derzeit durch den „US-Ausschuss zur Kontrolle von Auslandsinvestitionen“ aufgenommen wurden. Hierzu führten insbesondere Datenschutzbedenken im Rahmen der Übernahme der Karaoke-App „Musical.ly“, die nach dem Verkauf in TikTok aufging.

In Deutschland oder Europa werden die Risiken für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, die hinter Apps lauern können, bisher noch nicht großflächig und detailliert diskutiert. Dies gilt insbesondere Apps, die vordergründig für Kinder und Jugendliche entwickelt bzw. von diesen genutzt werden. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz haben mit Medienpädagogen zwei Websites ins Leben gerufen, durch deren Hilfe sie Kinder und Jugendliche mit den bereitgestellten Materialien über diese Risiken aufklären.

Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie zu diesem oder zu anderen Themen weitergehende Fragen im Bereich des Datenschutzes haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wir betreuen Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Hierzu entwickeln wir auf Ihr Unternehmen, ihren Verein oder ihre gemeinnützige Organisation abgestimmte Datenschutzkonzepte und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung. Gerne beraten wir auch Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes.

Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

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