LDI NRW möchte Verhaltensregeln nach Art. 40 DS-GVO fördern

Artikel 40 der DS-GVO bietet die Möglichkeit ein Regelwerk festzulegen, dass zur ordnungsgemäßen Anwendung der DS-GVO beiträgt. Dies geschieht auf praktische, transparente und potentiell kosteneffektive Weise. Diese Regelwerk bezieht die individuellen Charakteristika von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben mit ein. Vor allem die Besonderheiten dieses Sektors und seine Verarbeitungstätigkeiten erfahren dabei Berücksichtigung.

Verbände oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, sollen ermutigt werden, in den Grenzen der DS-GVO, Verhaltensregeln auszuarbeiten. Dies soll laut Erwägungsgrund 98 der DS-GVO erfolgen. Hierdurch wird die wirksame Anwendung des DS-GVO erleichtert.

Um dieses Instrument zur Etablierung von Verhaltensregeln zu fördern, hat sich die LDI NRW eingeschaltet. Sie hat ein neues Antragsformular zur Genehmigung von Verhaltensregeln sowie eine dazugehörige Checkliste mit Genehmigungsvoraussetzungen veröffentlicht. Vor allem die Checkliste wird als Arbeitshilfe und Kommunikationsgrundlage gesehen. Sie soll soll die Prüfung von Unterlagen erleichtern.

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Pfeil auf dem Boden

Quelle: pixabay.com

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