Code of Conduct für die Pseudonymisierung geplant
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD e.V.) möchte EU-weite Verhaltensregeln für Pseudonymisierung in der Datenverarbeitung etablieren. Dies soll in Kooperation mit dem Digitalverband Bitkom geschehen. Dabei dient ein Entwurf der Fokusgruppe Datenschutz des Digital Gipfels 2019 als Grundlage.
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Kurz gesagt sehen die GDD und Bitkom in der Pseudonymisierung enormes Potenzial. Es kann eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung erfolgen, während die Rechte und Interessen von Betroffenen angemessen geschützt werden. Dementsprechend sollen Betreiber von Plattformen und andere Datenverarbeiter die Möglichkeit erhalten, Pseudonymisierungen anhand transparenter und möglichst einheitlicher Vorgaben vorzunehmen.
Das Ziel der gemeinsamen Initiative der Verbände ist die Erarbeitung eines Code of Conduct, der durch die Datenschutz Aufsichtsbehörde gem. Art. 40 DS-GVO genehmigt wird.
- Auf der Website des GDD e.V. finden Sie die Version 1.0 des „Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung“.
- Die vollständige Presseerklärung können Sie hier einsehen.
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