Code of Conduct für die Pseudonymisierung geplant

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD e.V.) möchte EU-weite Verhaltensregeln für Pseudonymisierung in der Datenverarbeitung etablieren. Dies soll in Kooperation mit dem Digitalverband Bitkom geschehen. Dabei dient ein Entwurf der Fokusgruppe Datenschutz des Digital Gipfels 2019 als Grundlage.

graue Pfeile auf weißem Hintergrund

Quelle: pixabay.com

Kurz gesagt sehen die GDD und Bitkom in der Pseudonymisierung enormes Potenzial. Es kann eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung erfolgen, während die Rechte und Interessen von Betroffenen angemessen geschützt werden. Dementsprechend sollen Betreiber von Plattformen und andere Datenverarbeiter die Möglichkeit erhalten, Pseudonymisierungen anhand transparenter und möglichst einheitlicher Vorgaben vorzunehmen.

Das Ziel der gemeinsamen Initiative der Verbände ist die Erarbeitung eines Code of Conduct, der durch die Datenschutz Aufsichtsbehörde gem. Art. 40 DS-GVO genehmigt wird.

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Wir betreuen Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Hierzu entwickeln wir auf Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Ihre gemeinnützige Organisation abgestimmte Datenschutzkonzepte und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung. Gerne beraten wir auch Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes.

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