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Impfnachweis im Beschäftigungsverhältnis
Vor der Aufnahme in Kindertagestätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, ihren Masern Impfschutz nachweisen. Gleichzeitig gilt diese Nachweispflicht für alle Beschäftigten in diesen Einrichtungen.