Pandemiebekämpfung und Datenschutz – Gegenteile?

Pandemiebekämpfung und Datenschutz – Diese Dinge wird oftmals in den Medien als Gegenteile dargestellt. Es heißt demnach, dass man die Pandemie ‚nur‘ erfolgreich bekämpfen können, wenn im Datenschutz einige Einschränkungen vorgenommen werden. Dazu kommen Stimmen die fordern, dass das Grundrecht des Datenschutzes eingeschränkt werden könne, wie ja auch andere Grundrechte eingeschränkt würden. Zu diesen Stimmen gehört auch Friedrich Merz. Er twitterte am 10.April:

„Inzwischen sind fast alle Grundrechte eingeschränkt worden. Nur der #Datenschutz ist die heilige Kuh und offenbar wichtiger als Gesundheitsschutz, dem alles andere untergeordnet wird. Die Bevölkerung ist da längst viel weiter, sie nutzt zum Beispiel die #LucaApp.“

Sind diese Aussagen korrekt? Wir prüfen sie für Sie!

Das Thema Datenschutz ist seit Pandemiebeginn immer wieder in der Öffentlichkeit. Sei es die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie, die öffentliche Messung der Körpertemperatur oder die zunehmende Digitalisierung des Alltags durch Homeoffice oder Distanzunterricht. Auch wir haben in unserem Blog die datenschutzrelevanten Aspekte dieser Themen beleuchtet. Die Artikel dazu finden Sie hier: „Zweckentfremdung im Infektionsschutz“, „Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie“, „Leitlinien Körpertemperaturmessung“

Symbolbild für die digitale Pandemiebekämpfung

Quelle: pixabay.com

Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung

Nun äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kerber gegenüber dem SWR. Dies können Sie hier nachlesen. Er sagte, dass die Forderung nach einem Verzicht des Datenschutzes nicht viel mit der Realität zu tun habe und bei gut gemachten Lösungen auch nicht nötig sei. Das Grundrecht des Datenschutzes lasse sich nicht so einfach aushebeln und werde mit den anderen Grundrechten abgewägt. Außerdem sei der Datenschutz auf Grundlage der DS-GVO europäisches Recht und könne nur in einer europäischen Lösung aufgeweicht und gelockert werden. Wenn der Bundestag hierzu eine Veranlassung sähe, könne er also Schritte hierfür in Gang setzen.

Zurzeit ist die Luca-App als App zur Kontaktverfolgung in den Medien präsent. Wir sind in diesem Blogbeitrag darauf eingegangen. Solche Apps, für die Nutzer sich etwa mit der Telefonnummer oder dem Namen registrieren müssen, hält Kerber durch ihre Datensammlungen für ‚Aufweichungen‘ des Datenschutzes.

Weitere Aufweichung des Datenschutzes

Eine weitere Aufweichung, die wir seit Pandemiebeginn erkennen, ist die Duldung verschiedener Softwarelösungen für die Nutzung in Schulen. Hier boten Landesbeauftragte für den Datenschutz Beratungen an und sahen von Sanktionsmaßnahmen ab. In einigen Bundesländern wurden Schonfristen für die Nutzung nicht datenschutzkonformer Systeme eingerichtet. Das können Sie in diesem Blogbeitrag genauer nachlesen.

Beispiele aus asiatischen Ländern

Oftmals werden asiatische Länder als Beispiele angebracht, bei denen die Pandemie besser unter Kontrolle ist, da diese keine Datenschutzregelungen haben. Der BfDI sagt dazu, dass dies faktisch falsch sei. Japan nutze eine vom Aufbau ähnliche App wie Deutschland und Südkorea habe App zur Überwachung der Quarantäne. Taiwan nutze keine App. Hier wird laut Joachim Selzer vom Chaos Computer Club nur die Einreisequarantäne mittels eigens dafür ausgehändigten SIM-Karten überwacht (Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/hemmt-der-datenschutz-die-pandemiebekaempfung-li.147271).

Datenschutzlücken bei Corona-Tests

Was passieren kann, wenn sich Lücken im Datenschutz finden lassen, zeigt ein Beispiel. Anfang April wurde bekannt, dass bei einem Testcenterbetreiber eine Sicherheitslücke auf deren zugehöriger Website entdeckt wurde. So konnten mindestens 17.000 Testtermin-Registrierungen und mindestens 7.000 Testergebnisse ohne Zugangsbeschränkung online eingesehen werden. So waren Testergebnis und Kontaktdaten der Betroffenen einsehbar.

Auch im März wurde bekannt, dass bei einem anderen Testanbieter etwa 136.000 Datensätze ohne Zugangsbeschränkung online abrufbar waren. Hier waren Testergebnis, Anschrift, Handynummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht sowie Staatsbürgerschaft online einsehbar.

Weiterhin bestätigt der der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen Medienberichten zufolge 3 weitere Verdachtsfälle auf Datenpannen bei Testzentren.

Wenn solche sensiblen Gesundheitsdaten öffentlich werden, kann dies gravierende Folgen für die Betroffenen haben. Aufgrund dessen ist der Datenschutz bei solchen Daten von besonderer Bedeutung.

Fazit

Also was stimmt an den oben genannten Aussagen?

Da wäre zum einen die Aussage, dass das Grundrecht des Datenschutzes unangetastet geblieben ist. Diesem lässt sich nicht zustimmen. Durch ‚Aufweichungen‘ wie die Luca-App oder die Nutzung nicht datenschutzkonformer Software in Bildungseinrichtungen wurde der Datenschutz eingeschränkt. Eine gesetzliche Einschränkung des Datenschutzes, wie gefordert wird, kann nur in einer europäischen Lösung geschehen, da der Datenschutz europäisch geregelt ist. Wenn der Bundestag hierzu eine Veranlassung sähe, könnte er dazu Schritte veranlassen, um so etwas anzuregen.

Zum anderen steht die Aussage, dass die Pandemie nur bei eingeschränktem Datenschutz erfolgreich zu bekämpfen sei. Dem ist zu widersprechen. Nach dem BfDI ist diese Einschränkung nicht notwendig, wenn gut gemachte Lösungen gefunden werden.

Somit lässt sich schlussfolgern, dass Pandemiebekämpfung und Datenschutz keine Gegenteile darstellen müssen.

Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie zu diesem oder anderen Themen weitergehende Fragen im Bereich des Datenschutzes haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wir betreuen Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Hierzu entwickeln wir auf Ihr Unternehmen, ihren Verein oder ihre gemeinnützige Organisation abgestimmte Datenschutzkonzepte und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung. Gerne beraten wir auch Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes.

Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

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