z

In dieser Oberkategorie finden Sie verschiedenen Beiträge rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Verhaltensregeln nach Art. 40 DS-GVO

Erwägungsgrund 98 der DS-GVO ermöglicht Verbänden oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, in den Grenzen dieser Verordnung Verhaltensregeln auszuarbeiten, um eine wirksame Anwendung der DS-GVO zu erleichtern.

Von |2021-04-08T15:47:26+02:0022. September 2020|Allgemein, DS-GVO, KDG|
Nach oben